Rechtsanwaltskanzlei Martin Fels


Anwaltliche Zusammenarbeit

Anwaltliche Zusammenarbeit

Vertretung im Verhinderungsfall

Sicherlich die meisten Mandanten, die nicht  eine Vielzahl in einer Sozietät verbundener Rechtsanwälte, sondern den Einzelanwalt ihres Vertrauens beauftragen, erwarten zu Recht, dass gerade dieser die zur Ausführung des Auftrages gehörenden Leistungen auch höchstpersönlich erbringt. Dessen Verhinderung an Einzeltätigkeiten ist aus unterschiedlichsten beruflichen und persönlichen Gründen naturgemäß jedoch nicht völlig auszuschließen. 

Auch wenn hiervon zu erbringende Leistungen für das von Ihnen erteilte Mandat betroffen sein sollten, bleibt die Wahrnehmung Ihrer Interessen gewährleistet. Ich kooperiere vertrauensvoll und erfolgreich - zum Teil seit vielen Jahren - mit mehreren qualifizierten Kollegen. Hierbei kann wechselseitig sowohl eine kurzfristige Übernahme von Tätigkeiten zur Gewährleistung des reibungslosen Kanzleiablaufes als auch die Vertretung bei Einzeltätigkeiten  innerhalb der konkreten Mandatsbearbeitung erfolgen, selbstverständlich nach zuvor angezeigter Einarbeitung.   


Spezialisierung

Halte ich mich zwar für durchaus kompetent, ein recht großes Feld des Spektrums in Betracht kommender anwaltlicher Tätigkeiten abzudecken, bedarf es dennoch stets der kritischen Prüfung eigener Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf das konkret zu übernehmende Mandat. Nicht allein für den Mandanten, sondern auch für den Anwalt hätte die Übernahme eines diesen überfordernden Mandates erheblich nachteilige Folgen. Diese wird regelmäßig für den Anwalt mit überdurchschnitt-lichem Aufwand und unverhältnismäßiger Belastung verbunden sein, birgt erhebliche Haftungsrisiken und führt - vom Mandanten früher oder später erkannt - neben schlechten Ergebnissen zur Gefährdung der konkreten Mandatsbeziehung über den Einzelfall hinaus und der allgemeinen Reputation des Anwalts. 

In einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Fällen empfehle ich deshalb meinen Mandanten, nachdem ich mich mit den Einzelheiten ihrer Angelegenheit vertraut gemacht habe, Kollegen, welche für diesen Fall über besondere spezielle Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, zu beauftragen oder ergänzend beizuziehen. In der Regel werden diese auch gleich benannt werden können. Erfahrungsgemäß ist gerade dieser Rat zur Verfestigung der Mandatsbeziehung selbst besonders geeignet. Allerdings wird er im Bereich der Schwerpunkte meiner Tätigkeit erfahrungsgemäß selten erteilt.
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