Seit über 20 Jahren
- und
seit 1983 als an meinem Kanzleisitz in Wuppertal, NRW, niedergelassener selbständiger
Rechtsanwalt - bin ich im anwaltlichen Bereich beratend und vertretend tätig.
Hierbei hatte ich mich
mit Mandaten aus verschiedensten Rechtsgebieten zu befassen. Zahlreiche für
die Kanzleientwicklung maßgebliche Umstände führten hierbei dazu, dass der
Umfang der bearbeiteten Mandate aus bestimmten Rechtsgebieten erheblich
größer und die Befassung damit „spezieller“ als aus anderen Gebieten war.
Der besondere Reiz des Anwaltberufes liegt jedoch gerade in der Vielfalt der
damit verbundenen Tätigkeiten und der durch sie berührten verschiedensten
Lebens- und Rechtsgebiete. Eine Reduzierung auf allein einige wenige
Rechtsgebiete galt es deshalb zu vermeiden.
Die Konzentration der
Tätigkeitsbereiche erfolgte jedoch dahingehend, dass ich bestimmte Mandate
nicht übernehme. So befasse ich mich beispielhaft allgemein
nicht mit den meisten Angelegenheiten des Ausländer- und Asylrechts (obwohl
ein Teil meiner Mandanten ausländischer Abstammung oder Staatsangehörigkeit
ist), einigen Sachverhalten aus dem Sozialrecht oder bestimmten speziellen
Verfahren aus dem Bereich des öffentlichen Rechts und vermeide
Strafverteidigungen hinsichtlich bestimmter Tatvorwürfe.
Einzelheiten zu den von mir vorzugsweise abgedeckten Rechtsgebieten finden
Sie im Folgenden:
Meine Dienstleistungen umfassen insbesondere:
-
Beratung hinsichtlich der Rechtslage und der
Beweissituation bei Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
(z.B. Absehen von weiterer Verfolgung Ihrer Ansprüche oder Anerkenntnis
der Forderung der Gegenseite bei fehlenden Erfolgsaussichten,
ergebnisorientierte Strategie für Ihre weitere Rechtsverfolgung,
angebrachte Beweissicherungsmaßnahmen oder andere Veranlassungen zur
Verbesserung der hinreichenden Erfolgsaussichten etc.)
-
Entwürfe von Urkunden (Schreiben oder Vertragstexten)
-
außergerichtliche Tätigkeit bei vollständiger Führung der
Korrespondenz mit den Beteiligten (Gegnern, deren Bevollmächtigte
oder Versicherern, Behörden, Notaren, eingeschalteten Auslandsvertretern
etc.), Terminwahrnehmungen und Besprechungen, Vorbereitung
und Abfassung von Vereinbarungen evtl. auch als vollstreckbarer
Anwaltsvergleich, Sühne- und Schiedsgerichtsverfahren etc..
-
Prozessvertretung bei allen deutschen Amts- und Landgerichten,
Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozialgerichten,
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und in geeigneten Fällen
Bundesgerichten.
-
Mahnwesen und Zwangsvollstreckung aus überlassenen und erwirkten
Vollstreckungstiteln (z.B. Urteilen, Kostenfestsetzungsbeschlüssen,
Vollstreckungsbescheiden, Anwaltsvergleichen).
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